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Fachanwältin   für    Familienrecht

Familienrecht Lübeck

Wann Anwältin, wann Mediation?

Anhand eines Beispiels stelle ich hier die Möglichkeiten mit Vor- und Nachteilen dar. Die angegebenen Kosten sind natürlich nur eine sehr grobe Annäherung, da die tatsächlichen Kosten von vielen Faktoren abhängen und unter Umständen auch stark davon abweichen können. Aber sie sollen hier für eine näherungsweise Vergleichbarkeit sorgen.

Beispielsituation: Verheiratetes Paar, beide berufstätig, 2 Kinder, etwas Vermögen, 2 Renten. Angenommen, die Kinder leben am Ende bei der Frau mit dem geringeren Einkommen.
Diese Konstellation könnte zu beispielhaft einem Gegenstandswert  von 154.000,- € führen, woraus sich dann die überschlägig die unten genannten Kosten ergäben.

Es müssen also geklärt werden:
1. Ehegattenunterhalt
2. Kindesunterhalt
3. Versorgungsausgleich
4. Zugewinnausgleich für das in der Ehezeit erworbene Vermögen
5. Umgangsregelungen mit den Kindern
6. Wohnung, Hausrat etc.
7. die formale Scheidung vor Gericht

Dies ergäbe folgende Vorgehensvarianten:

1. Zwei Anwält*innen mit vorgerichtlicher Einigung:


Konstellation: Vorgehen: Kosten:
Anwalt Mediation ScheidungAnwalt Mediation ScheidungAnwalt Mediation ScheidungAnwalt Mediation ScheidungAnwalt Mediation ScheidungAnwalt Mediation ScheidungAnwalt Mediation Scheidungsvereinbarung Mit je einen Anwalt für beide Ehepartner werden die zu klärenden Themen sortiert und nacheinander geklärt. Im Ergebnis gibt es eine Vereinbarung. je Anwalt ca. 8.200,- €
Anwalt Mediation ScheidungAnwalt Mediation ScheidungAnwalt Mediation Scheidungsvereinbarung (Für Immobilienfragen braucht es dann noch eine zusätzliche notarielle Beurkundung)  
Anwalt Mediation ScheidungsvereinbarungAnwalt Mediation ScheidungAnwalt Mediation ScheidungAnwalt Mediation ScheidungAnwalt Mediation ScheidungsvereinbarungAnwalt Mediation Scheidung Mit den Anwälten wird dann vor Gericht die formale Scheidung vollzogen und auf der Basis der vorliegenden Vereinbarung dort eine Scheidungsfolgen-Vereinbarung protokolliert. Ca. 1.400,- €
Vorteile:
Es gibt einen Anwalt an Ihrer Seite, der sich ganz für Ihre Interessen einsetzt. Die Anwälte können versuchen, miteinander zu kooperieren und im Sinne ihrer beider Mandanten eine Gesamtlösung zu erarbeiten.

Nachteile:
Kosten für zwei Anwälte. Es kann passieren, dass die Streitigkeiten sich länger hinziehen und eskalieren dadurch, dass jeder seine Position mit Hilfe seines Anwalts durchsetzen möchte. Dies kann für alle eine langwierige und weiter nervenaufreibende Zeit werden, auch für die möglicherweise mitbetroffenen Kinder.
Summe ca. 17.800,- €, für jeden also die Hälfte

 

2. Zwei Anwält*innen ohne vorgerichtliche Einigung:


Konstellation: Vorgehen: Kosten:
Anwalt Mediation ScheidungAnwalt Mediation ScheidungAnwalt Mediation ScheidungAnwalt Mediation ScheidungAnwalt Mediation Scheidung
Mit je einem Anwalt wird zunächst versucht eine vorgerichtliche Einigung zu erzielen.  
Anwalt Mediation ScheidungAnwalt Mediation ScheidungAnwalt Mediation ScheidungsvereinbarungAnwalt Mediation Scheidung wenn ergebnislos werden dann vor Gericht die strittigen Themen der Reihe nach behandelt und mit einem gerichtlichen Urteil entschieden.  
Vorteile:
Bei hochstrittigen Situationen ist es noch wichtiger, dass jeder durch einen eigenen Anwalt parteiisch beraten und vertreten ist; jeder der Anwälte versucht, das Beste für seinen Mandanten herauszuholen.
Ein abschließendes gerichtliches Urteil schafft verbindliche Klarheit für beide Seiten.

Nachteile:
Langwieriges Verfahren, wenig vorhersehbare Entscheidungen des Gerichtes, es entstehen Gewinner und Verlierer, wahrscheinlich also langfristige Zerrüttung des weiteren Verhältnisses mit entsprechenden Problemen für Eltern und Kinder. Vor Gericht erhöhen sich die Kosten, da alle Scheidungsfolgen einzeln verhandelt werden müssen.
Wie oben, aber die Gesamtkosten steigen, da mitunter mehrere Verfahren mit gesonderten Gebühren geführt werden müssen.

 

3. Nur eine Anwält*in:


Konstellation: Vorgehen: Kosten:
Anwalt Mediation ScheidungAnwalt Mediation ScheidungAnwalt Mediation ScheidungAnwalt Mediation ScheidungAnwalt Mediation Scheidungsvereinbarung Einer der Beteiligten nimmt sich einen Anwalt. Mit ihm werden die zu klärenden Themen sortiert und nacheinander interessenorientiert geklärt. Im Ergebnis gibt es eine Vereinbarung.  Ca. 8.600,-
Anwalt Mediation ScheidungAnwalt Mediation ScheidungAnwalt Mediation ScheidungAnwalt Mediation ScheidungAnwalt Mediation Scheidungsvereinbarung (Nur für einige Regelungen der Scheidungsfolgen braucht es noch eine notarielle Beurkundung - nachehelicher Unterhalt, Vermögensausgleich, Immobilien). (Ca. 2000,- €)
Anwalt Mediation ScheidungAnwalt Mediation ScheidungAnwalt Mediation Scheidung Mit dem Anwalt wird dann vor Gericht nur die formale Scheidung vollzogen, also ohne die Scheidungsfolgen. Ca. 1.400,- €
Vorteile:
Günstiger, weil nur einmal Anwaltsgebühren anfallen, die man sich teilen kann

Nachteile:
Der Anwalt darf streng genommen nur seine ihn beauftragende Partei rechtlich vertreten. Wenn es also nicht zu einer Einigung kommt, darf er den anderen (oder evtl. sogar beide Beteiligten) nicht weiter vertreten. Dann fallen für die zusätzlich beauftragten Anwälte weitere Gebühren an.
Ca. 10.000,- €  (12.000,- €) gesamt, also für jeden die Hälfte

 

4. Mediation:


Konstellation: Vorgehen: Kosten:
Anwalt Mediation ScheidungMediator Mediation ScheidungAnwalt Mediation ScheidungAnwalt Mediation ScheidungAnwalt Mediation Scheidungsvereinbarung Mit dem Mediator werden die zu klärenden Themen sortiert und nacheinander interessenorientiert geklärt. Im Ergebnis gibt es eine Mediationsvereinbarung Nach Aufwand, z.B. ca. 3.300,- €
Anwalt Mediation ScheidungAnwalt Mediation ScheidungAnwalt Mediation ScheidungAnwalt Mediation ScheidungAnwalt Mediation Scheidungsvereinbarung (Nur für einige Regelungen der Scheidungsfolgen braucht es noch eine notarielle Beurkundung - nachehelicher Unterhalt, Vermögensausgleich, Immobilien). (Ca. 2.000,- €)
Anwalt Mediation ScheidungAnwalt Mediation ScheidungAnwalt Mediation ScheidungAnwalt Mediation Scheidung Mit einem nur hierfür hinzugezogenen Anwalt wird dann vor Gericht nur noch die formale Scheidung vollzogen, also ohne die weitere Verhandlung der Scheidungsfolgen. Anwalt: ca. 2.300,- €
Gericht: ca. 1.400,- €
Vorteile:
Kostengünstig, da die Mediation zum großen Teil nach Zeitaufwand abgerechnet wird und man sich die Kosten teilen kann.
Durch den Ansatz der Mediation können deutlich schneller und nervenschonender Vereinbarungen gefunden werden. Die weitere Beziehung der Eltern kann also etwas entkrampfter sein, was besonders für die Kinder von großem Vorteil wäre.

Nachteile:
Nicht alle Fälle eignen sich zur Mediation; Voraussetzung ist, dass sich die Eheleute auf Augenhöhe begegnen und mit Hilfe des Mediators miteinander eine Lösung suchen wollen. Der Mediator macht keine parteiische Rechtsberatung; wenn man dies möchte, muss man sich also zusätzlich noch einseitig beraten lassen. Der Mediator kann die Parteien nach einer Mediation nicht mehr im Scheidungsverfahren vertreten, für den letzten Schritt vor Gericht braucht es also im Scheidungsfall einen Anwalt.
Summe ca. 7.000,- € (9.000,- €) gesamt, also für jeden die Hälfte

 

Zusammenfassung:


Bei einer Scheidung fallen in JEDEM Fall Kosten für mindestens einen Rechtsanwalt zuzüglich Gerichtskosten an.
Am günstigsten ist es, die Scheidungsfolgen wenn möglich bereits einvernehmlich vor der Scheidung zu klären. Eine Mediation kann die Beziehung schonen und Kosten sparen - insbesondere also bei unverheirateten Paaren und in den Fällen, in denen kein Notar gebraucht wird (also Umgangs- und Sorgerecht, Haushaltsaufteilung, Trennungs- und Kindesunterhalt).

Fälle, bei denen eine Mediation nicht in Betracht kommt: wenn so gut wie keine Kommunikation zwischen den Eheleuten mehr möglich ist, eine unüberwindliche räumliche Distanz besteht, einer oder beide zu keiner Lösungssuche auf Augenhöhe mehr in der Lage ist oder wenn ein starkes Macht-Ungleichgewicht besteht.

Am besten wir klären alle Ihre weiteren Fragen direkt.
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