1. Zwei Anwält*innen mit vorgerichtlicher Einigung: |
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Vorgehen: | Kosten: |
Mit je einen Anwalt für beide Ehepartner werden die zu klärenden Themen sortiert und nacheinander geklärt. Im Ergebnis gibt es eine Vereinbarung. |
je Anwalt ca. 8.200,- € |
(Für Immobilienfragen braucht es dann noch eine zusätzliche notarielle Beurkundung) |
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Mit den Anwälten wird dann vor Gericht die formale Scheidung vollzogen und auf der Basis der vorliegenden Vereinbarung dort eine Scheidungsfolgen-Vereinbarung protokolliert. |
Ca. 1.400,- € |
Vorteile: Es gibt einen Anwalt an Ihrer Seite, der sich ganz für Ihre Interessen einsetzt. Die Anwälte können versuchen, miteinander zu kooperieren und im Sinne ihrer beider Mandanten eine Gesamtlösung zu erarbeiten. Nachteile: Kosten für zwei Anwälte. Es kann passieren, dass die Streitigkeiten sich länger hinziehen und eskalieren dadurch, dass jeder seine Position mit Hilfe seines Anwalts durchsetzen möchte. Dies kann für alle eine langwierige und weiter nervenaufreibende Zeit werden, auch für die möglicherweise mitbetroffenen Kinder. |
Summe ca. 17.800,- €, für jeden also die Hälfte |
2. Zwei Anwält*innen ohne vorgerichtliche Einigung: |
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Vorgehen: | Kosten: |
Mit je einem Anwalt wird zunächst versucht eine vorgerichtliche Einigung zu erzielen. |
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Wenn ergebnislos, werden dann vor Gericht die strittigen Themen der Reihe nach behandelt und mit einem gerichtlichen Urteil entschieden. |
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Vorteile: Bei hochstrittigen Situationen ist es noch wichtiger, dass jeder durch einen eigenen Anwalt parteiisch beraten und vertreten ist; jeder der Anwälte versucht, das Beste für seinen Mandanten herauszuholen. Ein abschließendes gerichtliches Urteil schafft verbindliche Klarheit für beide Seiten. Nachteile: Langwieriges Verfahren, wenig vorhersehbare Entscheidungen des Gerichtes, es entstehen Gewinner und Verlierer, wahrscheinlich also langfristige Zerrüttung des weiteren Verhältnisses mit entsprechenden Problemen für Eltern und Kinder. Vor Gericht erhöhen sich die Kosten, da alle Scheidungsfolgen einzeln verhandelt werden müssen. |
Wie oben, aber die Gesamtkosten steigen, da mitunter mehrere Verfahren mit gesonderten Gebühren geführt werden müssen. |
3. Nur eine Anwält*in: |
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Vorgehen: | Kosten: |
Einer der Beteiligten nimmt sich einen Anwalt. Mit ihm werden die zu klärenden Themen sortiert und nacheinander interessenorientiert geklärt. Im Ergebnis gibt es eine Vereinbarung. |
Ca. 8.600,- |
(Nur für einige Regelungen der Scheidungsfolgen braucht es noch eine notarielle Beurkundung - nachehelicher Unterhalt, Vermögensausgleich, Immobilien). |
(Ca. 2000,- €) |
Mit dem Anwalt wird dann vor Gericht nur die formale Scheidung vollzogen, also ohne die Scheidungsfolgen. |
Ca. 1.400,- € |
Vorteile: Günstiger, weil nur einmal Anwaltsgebühren anfallen, die man sich teilen kann Nachteile: Der Anwalt darf streng genommen nur seine ihn beauftragende Partei rechtlich vertreten. Wenn es also nicht zu einer Einigung kommt, darf er den anderen (oder evtl. sogar beide Beteiligten) nicht weiter vertreten. Dann fallen für die zusätzlich beauftragten Anwälte weitere Gebühren an. |
Ca. 10.000,- € (12.000,- €) gesamt, also für jeden die Hälfte |
4. Mediation: |
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Vorgehen: | Kosten: |
Mit dem Mediator werden die zu klärenden Themen sortiert und nacheinander interessenorientiert geklärt. Im Ergebnis gibt es eine Mediationsvereinbarung |
Nach Aufwand, z.B. ca. 3.300,- € |
(Nur für einige Regelungen der Scheidungsfolgen braucht es noch eine notarielle Beurkundung - nachehelicher Unterhalt, Vermögensausgleich, Immobilien). |
(Ca. 2.000,- €) |
Mit einem nur hierfür hinzugezogenen Anwalt wird dann vor Gericht nur noch die formale Scheidung vollzogen, also ohne die weitere Verhandlung der Scheidungsfolgen. |
Anwalt: ca. 2.300,- €
Gericht: ca. 1.400,- € |
Vorteile: Kostengünstig, da die Mediation zum großen Teil nach Zeitaufwand abgerechnet wird und man sich die Kosten teilen kann. Durch den Ansatz der Mediation können deutlich schneller und nervenschonender Vereinbarungen gefunden werden. Die weitere Beziehung der Eltern kann also etwas entkrampfter sein, was besonders für die Kinder von großem Vorteil wäre. Nachteile: Nicht alle Fälle eignen sich zur Mediation; Voraussetzung ist, dass sich die Eheleute auf Augenhöhe begegnen und mit Hilfe des Mediators miteinander eine Lösung suchen wollen. Der Mediator macht keine parteiische Rechtsberatung; wenn man dies möchte, muss man sich also zusätzlich noch einseitig beraten lassen. Der Mediator kann die Parteien nach einer Mediation nicht mehr im Scheidungsverfahren vertreten, für den letzten Schritt vor Gericht braucht es also im Scheidungsfall einen Anwalt. |
Summe ca. 7.000,- € (9.000,- €) gesamt, also für jeden die Hälfte |