Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit richten sich in der Regel
nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der
Gebühren berechnet sich nach dem Gegenstandswert. Im Falle einer
beratenden Tätigkeit können eventuell Honorarvereinbarungen getroffen
werden.
Im Falle niedriger Einkommen kann Prozesskostenhilfe beantragt
werden. > Hier finden Sie Links dazu.
Bei meinen Mediationen, Coachings oder Enneagramminterviews
vereinbaren wir ein Stundenhonorar.